Für Menschen, die eine schwere Gewalt– oder Sexualstraftat erfahren haben, kann das Strafverfahren mit vielen Fragen, mit großen Ängsten und seelischen Belastungen verbunden sein. Um Betroffene zu unterstützen, um alle ihre Fragen zu beantworten und sie auf Wunsch zu den Aussagen bei Polizei und Gericht zu begleiten, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Psychosozialen Prozessbegleitung geschaffen.
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine spezielle Form der nicht-rechtlichen Begleitung und Unterstützung in einem Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte und hinterbliebene Angehörige im Falle eines Tötungsdelikts.
In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Psychosoziale Prozessbegleitung zu beantragen.
Einen Anspruch auf kostenlose Begleitung haben Kinder und Jugendliche. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Erwachsene und Hinterbliebene einen Anspruch. Hierzu beraten wir Sie gerne. Über die Beiordnung einer Begleitung entscheidet das zuständige Gericht.
Psychosoziale Prozessbegleitung wird von speziell dafür ausgebildeten Fachkräften angeboten und umfasst Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren.