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Wie bekommen Sie Psychosoziale Prozessbegleitung?

Eine Psychosoziale Prozessbegleitung wird Ihnen auf Antrag –und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind– beigeordnet. Voraussetzungen sind z.B. die Schwere der Straftat, das Alter der Betroffenen und die Folgen und Belastungen durch die Straftat. Wenn Sie eine solche Begleitung wünschen, äußern Sie dies vor der Vernehmung bei der Polizei, wenden Sie sich an Ihren Anwalt oder an uns, um den Antrag zu stellen. Über die Beiordnung entscheidet das Gericht. Sie können dem Gericht im Antrag eine Begleiterin vorschlagen (s. Über uns). Anderenfalls entscheidet das Gericht, wer Sie begleitet. Wird Ihnen eine Psychosoziale Prozessbegleitung beigeordnet, ist diese für Sie (unabhängig von Ihrem Einkommen) kostenfrei.